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Mahnbescheid

Wenn Sie nicht auf die Rechnung und die Mahnungen eines Gläubigers gezahlt haben, kann der Gläubiger beim Gericht den Erlass eines Mahnbescheides beantragen. Dieser wird ohne Prüfung, ob die Forderung überhaupt zu Recht besteht, dem Schuldner zugestellt.

 

Daher ist es wichtig, dass Sie den Mahnbescheid sofort prüfen und, wenn er zu Unrecht ergangen ist, unverzüglich Widerspruch gegen diesen Mahnbescheid erheben.

 

Hierfür müssen Sie auf dem Widerspruchsformular ankreuzen, ob und in welchem Umfang Sie dem geltend gemachten Anspruch widersprechen. Bitte beachten Sie, dass Sie innerhalb von zwei Wochen ab der Zustellung des Mahnbescheids widersprechen müssen. Bei einem Widerspruch wird dann eine gerichtliche Klärung, ob und in welcher Höhe der Anspruch besteht, vorgenommen.

 

Sollten Sie nicht widersprechen, kann vom Gericht ein Vollstreckungsbescheid über die im Mahnbescheid beantragte Höhe erlassen werden. Dieser dient zur Durchsetzung der Forderung mittels Zwangsvollstreckung.