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Kontopfändung

Unter einer Kontopfändung versteht man die Pfändung des aktuellen Bankguthabens eines Schuldners bei einem Kreditinstitut im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Durch einen gerichtlich erwirkten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss kann der Gläubiger verhindern, dass die Bank das Kontoguthaben an den Schuldner auszahlt. Sie bekommen somit am Geldautomaten kein Bargeld mehr und Ihre Kreditkarte wird eingezogen. Nach Ablauf von 14 Tagen kann der Gläubiger eine Zahlung des Guthabens an sich verlangen.

 

Einen gewissen Schutz gegen Kontopfändungen bietet das Pfändungsschutzkonto, ("P-Konto" genannt), bei dem ein besonderer Pfändungsschutz für das Kontoguthaben besteht.

 

Ebenso gibt es Sonderregeln für Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, Sozialhilfe, Rente, Wohngeld oder Kindergeld): Diese Soziallleistungen sind grundsätzlich unpfändbar.