Kann ich eine Schuldenregulierung nach §§ 305 ff. Insolvenzrecht selbst mit meinen Gläubigern verhandeln ?
Nein.
Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälte und die öffentlichen Schuldnerberatungsstellen sind nach §§ 305 ff. Insolvenzrecht „geeignete Personen oder Stelle“, welche eine außergerichtliche Schuldenregulierung mit Ihren Gläubigern vereinbaren können.
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