Hat jede Person einen Anspruch auf Schuldenregulierung?
Ja. Jede Person hat einen Anspruch auf Schuldenregulierung, wenn Ihre vertraglich vereinbarten Ratenzahlungen aus Darlehns- Kreditvereinbarungen oder Kaufverträgen höher sind als der gesetzlich festgelegte pfändbare Betrag aus den bestehenden Pfändungstabellen.
Beispiel: Nettoeinkünfte 1.320,00 € - 1.329,99
Pfändbarer Betrag bei keiner unterhaltspflichtigen Person: 203,78 €
Übersteigen Ihre monatlichen geforderten Raten einen Betrag über 210,00 € ?
Sie haben einen Anspruch auf Schuldenregulierung.
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